Studentische Selbstverwaltung
Das Student*innenparlament
Das Student*innenparlament ist das legislative Organ der Student*innenschaft in Vechta.
Wahl:
- 7 Mitgliedern plus 1 je 400 wahlberechtigte Student*innen
- regelmäßiger Wahltermin im Januar
- Amtszeit vom 01. April bis zum 31. März (1 Jahr)
- gewählt werden hochschulpolitische Listen, für die der Wahlaufruf i. d. R. Mitte Januar erfolgt
Aufgaben:
- wählt, entlastet und beaufsichtigt den AStA und legt die Referate fest
- bestimmt über die Satzung der Student*innenschaft
- legt die Semesterbeiträge fest
- beschließt jährlich den Haushaltsplan
- wählt weitere studentische Vertreter*innen für z. B. Hochschulrat und Studentenwerk (sic)
Ständige Kommissionen des Student*innenparlaments:
Haushaltskommission
- plant den Haushalt
Wahlkommission
- betreut studentische Wahlen
Koordinierungskommission
- beruft alle Fachräte zur gemeinsamen Abstimmung und Ausrichtung ein
Der AStA (Allgemeiner Student*innenausschuss)
Der AStA ist das exekutive Organ der Student*innenschaft.
Wahl:
- einzelne AStA Referate werden planmäßig jährlich zum Ende des Sommersemesters ausgeschrieben und gewählt
- Amtszeit vom 01. Oktober bis zum 31. September (1 Jahr)
- gewählt werden einzelne Student*innen, die sich in einem Bewerbungsverfahren empfehlen konnten
Aufgaben
- verwaltet die finanziellen Mittel der Student*innenschaft
- vertritt die Student*innenschaft nach innen (gegenüber Lehrenden, der Verwaltung, dem Präsidium, etc.)
- und nach außen (gegenüber dem Ministerium, anderen Student*innenschaften)
- trägt zur politischen und gesellschaftlichen Bildung der Student*innenschaft bei
- bietet kulturelle Veranstaltungen auf dem Campus und in Vechta an
- bietet Serviceaufgaben an, wie zum Beispiel die Fahrrad-Selbsthilfe-Werkstatt, die Herausgabe von Mini-Krediten oder die Erstattung des Semestertickets im Fall unbilliger Härten
Hier kannst du dir alle AStA Referate anschauen: Referate
Fachräte
Fachräte nehmen dem AStA einige exekutive Aufgaben auf Fachebene ab.
Wahl:
- jährlich im Oktober von der gesamten Fachschaft
- Amtszeit vom Wahlzeitpunkt im Oktober bis zum 31. September
- gewählt werden einzelne Student*innen, die sich aufstellen lassen
Aufgaben:
- begleiten insbesondere die Erstsemester in den Studiumseinstieg
- tragen zur politischen und gesellschaftlichen Bildung auf Fachebene bei
- bereichern das Campusleben durch kulturelle Veranstaltungen
- vertreten ihre Studis* gegenüber dem Fach und den sonstigen Mitgliedern der Universität
- vertreten ihr Fach regional und überregional
Die Verwaltung der Universität
Senat
Der Senat ist das höchste beschlussfassende Organ der Universität, ihm sitzt die*der Präsident*in vor.
Wahl:
- jährlich im Januar von allen Mitgliedern der jeweiligen Statusgruppe (z.B. Student*innen)
- Amtszeit vom 01. April bis zum 31. März (1 Jahr)
- im Senat ist Platz für zwei Student*innen
Aufgaben:
- stimmt den Haushaltsplan ab
- wählt die Mitglieder seiner Kommissionen
- wählt Gleichstellungsbeauftragte
- wählt das Präsidium
- wählt den Prüfungsausschuss Combined Studies
- beschließt zentrale Ordnungen (z. B. Rahmenprüfungsordnung, Grundordnung)
- entscheidet in allen Fragen die keinem anderen Gremium vorbehalten sind
Ständige Kommissionen des Senats:
Zentrale Studienkommission
- beträt zu Grundsatzfragen in Studium und Lehre
- beschließt den Profilierungsbereich
Die ZSK hat sechs studentische Mitglieder [sie tritt allerdings unter dem Namen SQK Studienqualitätsmittelkommission auch einmalig mit 7 stud. Mitgliedern auf und vergibt finanzielle Mittel für das Jahr um das Studium zu verbessern)
Kommission für Gleichstellung
- berät, betreut und bewacht in gleichstellungsrelevanten Fragen
Die KfG hat zwei studentische Mitglieder.
Haushalts- und Planungskommission
- beschließt den Haushaltsplan der Universität
Die HPK hat ein studentisches Mitglied (gewählt von studentischen Senatsmitgliedern).
Ethikkommission
- verhandelt normative und ethische Fragestellungen, die die Universität betreffen
Die EK hat ein studentisches Mitglied (gewählt von studentischen Senatsmitgliedern).
Kommission für internationale Kooperation
- berät bezüglich bestehenden und angestrebten internationalen Kooperationsvereinbarungen
Die KiK hat ein studentisches Mitglied (gewählt von studentischen Senatsmitgliedern).
Wahlkommission
- betreut die jährlichen akademischen Wahlen
Die WK hat zwei studentische Mitglieder (gewählt von studentischen Senatsmitgliedern).
Die meisten konkreten Fragen der Universität werden seit 2016 auf Ebene der Fakultäten verhandelt. In den drei Fakultäten nehmen Räte viele Aufgaben des Senats wahr.
Fakultätsräte
Wahl:
- jährlich im Januar von allen Mitgliedern der Fakultät der jeweiligen Statusgruppe (z.B. Studierende der Fakultät I)
- Amtszeit vom 01. April bis zum 31. März (1 Jahr)
- pro Fakultätsrat ist Platz für eine Studentin
Aufgaben:
- wählen ihre Kommissionen
- stimmen die Lehrangebote, Lehraufträge, Fachmittel, Tutorien uvm. der angesiedelten Fächer ab
- wählen angesiedelte Prüfungsausschüsse
- wählen die Dekanatsmitglieder (Dekanin, Studiendekanin, Geschäftsführung, stud. Mitglied im Dekanat)
- beschließen Ordnungen auf Fakultätsebene (z.B. Zulassungsordnungen)
Studienkommissionen:
Wahl:
- jährlich im Februar von den Mitgliedern des Fakultätsrats der jeweiligen Statusgruppe
- Amtszeit von Wahl bis zum 31. März (1 Jahr)
- pro Studienkommission ist Platz für drei Student*innen
Aufgabe:
- verhandeln paritätisch alle Studium und Lehre betreffenden Fragen (z. B. Lehrangebote)
- reichen Beschlussvorschläge im Fakultätsrat ein
- empfehlen eine Studiendekanin
- bestimmen Mitglieder für Berufungskommssionen
Außerdem gibt es in verschiedenen Konstellationen Studienfachkommissionen, die sich unterschiedlich zusammensetzen und von den Fachsprecher*innen geleitet werden.
Weitere Gremien:
Prüfungsausschüsse
- unterstützen die Studiendekan*innen bei Prüfungsangelegenheiten (Entscheidungen über Nachteilsausgleiche, Fehler in Anmeldungen, Betrug, unfaire Prüfungen, etc.)
Verwaltungsrat Studentenwerk (sic) Osnabrück
- stimmt mit jeweils zwei studentischen Mitgliedern und den jeweiligen Präsidien der einzelnen Hochschulen Grundfragen des Studentenwerks (sic) ab
Hochschulrat:
- Mitbestimmungsrechte bei der Wahl des Präsidiums und insb. Drittmittelfinanzierungsfragen mit einem stud. Mitglied