Das Student*innenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der Student*innenschaft. Es wählt und kontrolliert den AStA, beschließt den studentischen Haushalt und gibt die Satzung (vergleichbar einer Verfassung) der Student*innenschaft heraus.

Das StuPa wird jährlich in gleichen, allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen von allen Student*innen der Universität gewählt.

Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Anzahl der eingeschriebenen Student*innen ab. Zur Zeit sind es in Vechta 17. Sie arbeiten ehrenamtlich.

Das StuPa bildet in der Regel Kommissionen, welche sich mit der Erledigung anfallender Aufgaben befassen. Dazu gehören etwa eine Wahlkommission, eine Haushaltskommission, usw.

Das Student*innenparlament wählt außerdem einen studentischen Wahlleiter, welcher für die studentischen Wahlen verantwortlich ist.

Darüber hinaus wählt das StuPa aus seiner Mitte eine Geschäftsführung (StuPa-Gefü), welche zu den Sitzungen des Student*innenparlaments einlädt und dort den Vorsitz führt. Ein Mitglied der Gefü ist für die Schriftführung des Parlaments zuständig. Die Gefü besteht aus drei Parlamentarier*innen. Vor den Studentischen Wahlen muss die Gefü einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über die Arbeit des StuPa und der Gefü in der vergangenen Amtsperiode vorlegen.

Die Sitzungen des Student*innenparlaments sind grundsätzlich hochschulöffentlich.

StuPa-Geschäftsführung

Die zu Beginn einer Legislaturperiode gewählte Geschäftsführung des Student*innenparlaments kümmert sich vorrangig um die Vor- und Nachbereitung und den reibungslosen Ablauf der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Student*innenparlaments. So müssen unter anderem Einladungen geschrieben und Räume reserviert werden, Protokolle weitergeleitet und nach Genehmigung für die Veröffentlichung vorbereitet werden.

Es muss stetig ein Austausch zwischen den Mitgliedern der Geschäftsführung stattfinden, um zum Beispiel die Inhalte der Tagesordnungspunkte zu besprechen und bei problematischen Angelegenheiten mögliche Lösungswege zu erarbeiten. Auf den Sitzungen selbst steht insbesondere die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs im Vordergrund. Das heißt, dass die Leitung der Sitzung von einem Mitglied der Geschäftsführung übernommen wird. Des Weiteren müssen Redner*innenlisten geführt werden und es muss darauf geachtet werden, dass Diskussionen zielführend verlaufen.Vor und nach den Sitzungen hält die Geschäftsführung Kontakt zum AStA und mindestens ein Mitglied ist auf den wöchentlichen AStA-Sitzungen anwesend, um sich über neuste Entwicklungen auszutauschen und ggf. im StuPa zu berichten bzw. zu beraten sowie einen Überblick über die aktuellen Geschehnisse und Tätigkeiten der Referent*innen zu erlangen.

Ebenso ist sie an der Organisation von gebildeten Arbeitsgemeinschaften beteiligt und setzt sich aktiv mit deren Inhalten und Fortschritten auseinander bzw. fragt in den einzelnen Sitzungen nach den neusten Fortschritten. Des Weiteren ist die Geschäftsführung dazu befähigt in Verbindung mit dem AStA Greminenbescheinigungen auszustellen und Verträge sowie Positionspapiere etc. für die Student*innenschaft zu unterzeichnen. Außerdem ist die Geschäftsführung Ansprechpartnerin für jegliche Anliegen seitens der Student*innen (so wie alle StuPa-Mitglieder), aber auch anderer hochschulpolitischer Gremien sowie Organisationseinheiten der Universität.

Die Geschäftsführung (StuPa) wird gebildet durch Lasse Rabe (UniLinks161), Hilal Ağfirat (UniLinks161).

Kontakt: stupa.gefue@asta-uni-vechta.de



Die Satzung des Student*innenparlaments sieht vor, dass die Anwesenheit aller Parlamentarier*innen dokumentiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Über den Link “Anwesenheitsliste StuPa” gelangt ihr zu der aktuellen Liste.