Die studentische Selbstverwaltung stellt seit 2013 jährlich Mittel zur Förderung von eigeninitiativen sowie im Studienverlaufsplan vorgesehenen Exkursionen zur Verfügung.

Gefördert werden alle (Wahl-)Pflichtexkursionen der Universität Vechta und eigeninitiative Exkursionen zu Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten (mit Begründung) oder zu einem anderen begründeten studiendienlichen Zweck. Die vom Student*innenparlament zur Verfügung gestellten Mittel werden gleichermaßen auf alle Antragssteller*innen verteilt. Bei mehreren Exkursionen in einem Semester wird die*der Antragssteller*in entsprechend mehrfach als Einzelperson gefördert.

Das Antragsformular könnt ihr hier herunterladen:

Die Fristen zur Einreichung der Förderanträge sind:

30. September – Exkursionen, die im Sommersemester des jeweiligen Jahres enden

31. Januar – Exkursionen, die im Wintersemester des jeweiligen Jahres enden

Wichtig: Erstattet werden nur tatsächlich getätigte (per Beleg nachgewiesene) Unkosten. Wenn ihr einen Antrag stellt, bewahrt diese bitte sorgfältig auf oder reicht diese (bzw. Kopien davon) mit dem Antrag ein. Genauere Informationen werden euch semesterweise an eure universiäten E-Mail-Adressen gesendet. Alle Kommunikation seitens des AStA erfolgt ordnungsbedingt ausschließlich über eure studentischen E-Mail-Accounts.