Wie teuer ist das aktuelle Semesterticket?
Wie teuer ist das Deutschlandticket?
Ist das Deutschlandticket verpflichtend?
Wie funktioniert die Rückerstattung des Deutschlandtickets?
Was passiert, wenn das Deutschlandticket angenommen wird?
Wenn wir im aktuellen Semesterticket verbleiben, gibt es dann auch weiterhin die Möglichkeit eines Upgrades auf das Deutschlandticket?
Ist das Ticket weiterhin auf dem Studierendenausweis?

Das Deutschlandticketmuss grundsätzlich als digitales Ticket angeboten werden. Eine Umsetzung wird über Shibboleth erfolgen. In Härtefällen werden auch analoge Karten bereitgestellt werden. Diese befinden sich noch im Entwicklungsprozess.

Warum lohnt sich das Deutschlandticket für mich?
Gibt es das Deutschlandticket schon an anderen Universitäten?

Einige Studierendenschaften an deutschen Hochschulen sind bereits gewechselt oder wechseln zum kommenden Wintersemester zum deutschlandweiten Semesterticket.

Warum einige schon so früh ein Deutschlandticket hatten, hängt vor allem damit zusammen, dass diese Hochschulen bereits entsprechende (höhere) Beiträge abgerufen und schon ein passendes digitales Ticketmedium vorliegen hatten.

Wenn wir uns für das Deutschlandticket entscheiden, welche Rückwechselmöglichkeiten haben wir?

Das deutschlandweite Semesterticket hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Allerdings behält sich die Landesnahverkehrsgesellschaft vor, den kompletten Vertrag zu kündigen, wenn eine Untergrenze von 25.000 Studierenden erreicht wurde. Das bedeutet, wenn zu wenige Studierendenschaften das landesweite Semesterticket nutzen, wird der Vertrag so oder so gekündigt.

Aktuell ist davon auszugehen, dass alle Studierendenschaften in Niedersachsen/Bremen zum Deutschlandticket wechseln. Selbst wenn der Vertrag zum landesweiten Semesterticket gekündigt werden sollte und im Anschluss daran das Deutschlandticket und somit auch das Deutschlandticket unverhältnismäßig teuer oder schlimmstenfalls komplett eingestellt wird, ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbetriebe großes Interesse daran haben, den „alten“ Semesterticketvertrag wieder aufzunehmen.