Das Student*innenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Organ der Student*innenschaft. Es wählt und kontrolliert den AStA, beschließt den studentischen Haushalt und gibt die Satzung (vergleichbar einer Verfassung) der Student*innenschaft heraus.
Das StuPa wird jährlich in gleichen, allgemeinen, direkten und geheimen Wahlen von allen Student*innen der Universität gewählt.
Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Anzahl der eingeschriebenen Student*innen ab. Zur Zeit sind es in Vechta 13. Sie arbeiten ehrenamtlich.
Das StuPa bildet in der Regel Kommissionen, welche sich mit der Erledigung anfallender Aufgaben befassen. Dazu gehören etwa eine Wahlkommission, eine Haushaltskommission, usw.
Das Student*innenparlament wählt außerdem einen studentischen Wahlleiter, welcher für die studentischen Wahlen verantwortlich ist.
Darüber hinaus wählt das StuPa aus seiner Mitte eine Geschäftsführung (StuPa-Gefü), welche zu den Sitzungen des Student*innenparlaments einlädt und dort den Vorsitz führt. Ein Mitglied der Gefü ist für die Schriftführung des Parlaments zuständig. Die Gefü besteht aus drei Parlamentarier*innen. Vor den Studentischen Wahlen muss die Gefü einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über die Arbeit des StuPa und der Gefü in der vergangenen Amtsperiode vorlegen.
Die Sitzungen des Student*innenparlaments sind grundsätzlich hochschulöffentlich und Hybrid über StudIp oder im Raum E131.