Die folgende Positionierung zum Thema chronische Erkrankungen entstand im Zuge der Ausarbeitung des AStA-Grundsatzprogramms. Ursprünglich angeregt wurde das Thema durch eine ehemalige AStA-Referentin und Betroffene. Aufgrund ihrer chronischen Erkrankung musste sie ihr Amt leider niederlegen und ihr Studium beenden.
Als AStA möchten wir, dass Menschen* mit chronischen Erkrankungen am universitären Leben uneingeschränkt teilhaben können. Unsere Forderungen haben wir in dieser Positionierung zusammengetragen:

Aus dem fzs Grundsatzprogramm “Barrieren abbauen” (27.08.2005):
“Um Behinderten oder chronisch Kranken überhaupt einen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen, ist es notwendig, als Kompensation anderweitiger Benachteiligungen den Erwerb einer möglichst hohen Qualifikation zu gewährleisten.”  

1. Vorbereitung auf das Studium  
Wir lehnen das mehrgliedrige Schulsystem ab, da dieses insbesondere chronisch kranke und behinderte Menschen daran hindert, Zugang zum Studium zu erreichen. Kurzfristig ist für eine bessere Aufklärung über Studienmöglichkeiten an Haupt- und Sonderschulen zu sorgen. Gleiches gilt für die Arbeitsagenturen. (vgl. Barrieren abbauen 2005)

2.  Barrieren und Nachteilsausgleiche  

a.      Studienaufnahme  
Bei der Studienaufnahme sind mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen zu unterscheiden. Eine mittelbare Benachteiligung wäre z.B. die Forderung nach der Ableistung von Vorpraktika. Eine unmittelbare Benachteiligung ist z.B. das Fehlen von Nachteilsausgleichen bei Auswahlverfahren, welche deutlich selektiver als die ZVS-Praxis sind, bei der die Auswahl nach Abiturnote, Wartezeit und Ortspräferenz erfolgt. (vgl. Barrieren abbauen 2005)

b. Studienverlauf  
Im Studienverlauf müssen Nachteilsausgleiche bestimmte Kriterien erfüllen  

a.     Möglichkeit Prüfungsleistungen in anderer Weise zu erbringen  

b.     StudienassistentInnen müssen in Prüfungen zugelassen werden  

c.      Absehen von der Verpflichtung Atteste vorzulegen  

d.    Form der Präsenzleistung durch elektronische Hilfsmittel ersetzen 

(vgl. Barrieren abbauen 2005) 

c.      Übergang zum Master  
Beim Übergang in den Master lehnen wir „Kriterien wie berufliche Erfahrung, Praktika, Sprachkurse oder Auslandsaufenthalte“ (Barrieren abbauen 2005) ab, da diese Hürden für chronisch Kranke darstellen aufgrund eines Mangels an Mobilität, Zeitbudget oder Finanzierung. (vgl. Barrieren abbauen 2005) 

3.  Finanzielle Absicherung des Studienverlaufs  

  1. Ausbildungsförderung

Leistungen nach dem BAföG müssen für chronisch Kranke und behinderte Menschen bedarfsgerecht auch über die Regelstudienzeit hinaus gewährt werden. (vgl. Barrieren abbauen 2005) 

Literatur: Unbekannt (2005): Barrieren abbauen. Karlsruhe: fzs.