Die studentische Selbstverwaltung stellt seit 2013 jährlich Mittel zur Förderung von Startfinanzierungen studentischer Initiativen zur Verfügung.

Bewerben können sich alle studentischen Gruppen (Ausgenommen Fachräte) mit einem konkreten Anliegen, welches einen hochschulnahen und bildungs- oder gesellschaftspolitischen Hintergrund verfolgt und den Student*innen der Universität zugutekommt. In der Bewerbung soll deutlich das zu förderne Projekt beschrieben werden. Eine Fördersumme ist zu nennen und zu begründen. Es ist eine Kostenkalkulation vorzulegen. Diese Kriterien dienen als Grundlage einer möglichen Bewilligung.

Ausgenommen von einer Förderung sind explizit Wahlwerbung oder Wahlunterstützungen für studentische Gruppen/Listen. Die Anträge können beim AStA oder bei der Geschäftsführung des Student*innenparlamentes eingereicht werden. Die Höchstfördersumme pro gefördertem Projekt beträgt 250 €.

Die Vergabe der Gelder erfolgt jeweils nach Bewilligung des Antrages, dabei sind etwaige Belege über die tatsächliche Verwendung der Gelder von dem*der Antragssteller*in vorzulegen.

Hier findet ihr das dazugehörige Antragsformular: