Das Student*innenparlament hat auf der 7. Sitzung am 19.11.2014 eine Änderung zur Beitragsordnung beschlossen, die im Amtlichen Mitteilungsblatt 04/2015 der Universität Vechta veröffentlicht wurde. Dies ermöglicht von nun an allen Student*innen, einen Härtefallantrag auf Erstattung des Semesterticketbeitrages beim AStA zu stellen. Hier die entsprechende Änderung:

„Abs. 4
Studierende, für die die Entrichtung des Beitrages eine unbillige Härte darstellen würde, werden auf Antrag von der Zahlung des Beitrages für das Semesterticket oder eines darauf entfallenden Teilbetrages befreit. Eine unbillige Härte ist in der Regel anzunehmen,
1. wenn die/der Antragsteller/in ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreut ODER VORAUSSICHTLICH BETREUEN WIRD, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2. wenn die/der Antragsteller/in eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen im Sinne des § 7

Abs. 3 Pflegezeitengesetz pflegt und die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Pflegezeitengesetz nachgewiesen ist;
3. bei studienzeitenverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung;
4. bei studienzeitenverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat.
Das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 3 und 4 ist durch eine amtsärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Referentin/der zuständige Referent des Allgemeinen Studierendenausschusses der Universität Vechta.

Abs. 5
Antragsformulare können über den Allgemeinen Studierendenausschuss angefordert werden.

Abs. 6
Für die Einreichung der Anträge und der erforderlichen Unterlagen gelten folgende Ausschlussfristen:
Wintersemester: 30. November
Sommersemester: 31.Mai

Abs. 7
Bei Annahme des Antrages erfolgt die Erstattung an den Antragsteller innerhalb von (ca.*) zwei Wochen nach Ablauf der jeweiligen Ausschlussfrist.“
*redaktionelle Ergänzung. Tatsächliche Wartezeit etwa 1 Monat.

Die Student*innenschaft beschließt in seinem jährlichen Haushaltsplan ein bestimmten Betrag, der in zwei gleich großen Tranchen Finanzmittel für beide Semester zur Verfügung stellt. Ein bewilligter Antrag ermöglicht so lange eine komplette Erstattung, bis die Zahl der Antragssteller die mögliche Höchstzahl übersteigt. Sollte dies geschehen, wird der Betrag nur teilweise, aber in der größtmöglichen Höhe an alle förderfähigen Antragssteller erstattet.

Im Anhang befinden sich zwei Formulare. Diese findet Ihr auch beim AStA und beim Service Point. Für einen erfolgreichen Antrag muss das erste Formular („Antrag: Erstattung des Semesterticketbeitrages aufgrund einer unbilligen Härte“) über die entsprechenden Stellen (AStA-Büro, Postfach beim B1) ausgefüllt beim AStA eingereicht werden.

Wenn ihr bereits einen erfolgreichen Härtefallantrag für Beitragsbefreiungen beim Immatrikulationsamt gestellt habt, könnt ihr dies dort über das zweite Formular bestätigen lassen. So müssen die gesamten Dokumente nicht erneut vorgelegt werden.

Wenn dies nicht der Fall ist, sind die zu erbringenden Nachweise im ersten Antragsformular aufgelistet.

Weiterhin ist es wie bisher möglich, einen Antrag auf Erstattung des Semesterticket aufgrund einer Schwerbehinderung zu stellen. Es gelten die gleichen Ausschlussfristen.

Bei weiteren Fragen schaut einfach in einer unserer  Sprechstunden des Student*innenservice vorbei oder schreibt uns eine Mail an finanzten.

Das Antragsformular zur Erstattung des Semesterticketbeitrags findet ihr hier: