Die studentische Selbstverwaltung stellt seit 2017 jährlich freie Fördermittel für diverse Einzelprojekte auf Antrag zur Verfügung.

Die Förderung obliegt der Beschlusslage des Parlamentes und untersteht der Belegpflicht. Sie erfolgt nur in Form einer Erstattung von bereits getätigten Auszahlungen, maximal in Höhe des Betrages im entsprechenden Parlamentsbeschluss. Es gibt für die Förderung kein spezielles Antragsformular. Die Förderung kann zur Zeit mit einem spezifischen Hinweis auf die freien Fördermittel schriftlich (Mail oder postalisch) beantragt werden.

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