Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Osnabrück hat folgende Aufgaben:
der Beschluss über Satzungen und Ordnungen
die Geschäftsführung und, soweit erforderlich, eine stellvertretende Geschäftsführung zu bestellen und mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder abzuberufen
den jährlichen Wirtschaftsplan, insbesondere über die Höhe der Mieten und Essenspreise sowie der Entgelte für die Benutzung der Einrichtungen des Studentenwerks, zu beschließen,
einen öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zu beauftragen
den geprüften Jahresabschluss des Studentenwerks entgegenzunehmen und zu erörtern sowie über die darauf beruhende Entlastung des Geschäftsführers bis zum Ende des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres zu beschließen,
die Richtlinien für die Geschäftsführung zu erlassen und ihre Einhaltung durch den Geschäftsführer zu überwachen
über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und Grundstückrechten zu beschließen,
über die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften zu beschließen
die Zustimmung zur Einstellung und Entlassung der Angestellten
Annahme sonstiger Angelegenheiten von überregionalem Interesse der Student*innenschaft
Wichtig ist, dass Du eingeschriebene Student*in der Universität Vechta bist!